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Ratgeber

Immobilie erben in Augsburg: Steuern, Fristen und Optionen

7. März 2026 10 Min. Lesezeit Wörthbach Immobilien
Dokumente und Unterlagen zur Erbschaft einer Immobilie

Eine Immobilie zu erben ist für viele Menschen in Augsburg eine der bedeutendsten finanziellen Situationen ihres Lebens. Gleichzeitig ist sie eine der komplexesten: Erbschaftssteuer, Freibeträge, Fristen, die Frage nach Selbstnutzung oder Verkauf – all das muss innerhalb kurzer Zeit geklärt werden, oft in einer emotional belastenden Situation. In diesem Ratgeber erklären wir Schritt für Schritt, was Erben einer Immobilie in Augsburg wissen müssen, welche steuerlichen Fallstricke lauern und welche Optionen Sie haben.

Erbschaftssteuer: Freibeträge und Steuerklassen

Die Erbschaftssteuer ist für viele Erben die drängendste Frage. Die gute Nachricht: Abhängig vom Verwandtschaftsgrad gibt es großzügige Freibeträge, die in vielen Fällen dafür sorgen, dass keine oder nur geringe Steuern anfallen.

Ein Beispiel: Erbt ein Kind ein Einfamilienhaus in Augsburg-Haunstetten mit einem Verkehrswert von 550.000 Euro, übersteigt der Wert den Freibetrag um 150.000 Euro. Auf diesen Betrag fällt Erbschaftssteuer nach Steuerklasse I an – bei 150.000 Euro sind das elf Prozent, also 16.500 Euro. Ein überschaubarer Betrag gemessen am Immobilienwert.

Sonderregel: Steuerfreiheit für das Familienheim

Eine besonders wichtige Regelung betrifft das sogenannte Familienheim. Erbt der Ehepartner oder ein Kind die selbst genutzte Immobilie des Verstorbenen und zieht selbst ein (oder wohnt bereits dort), kann die Erbschaftssteuer vollständig entfallen – vorausgesetzt, die Immobilie wird mindestens zehn Jahre lang selbst bewohnt. Bei Kindern gilt zusätzlich eine Wohnflächengrenze von 200 Quadratmetern; für den darüber liegenden Teil fällt anteilig Steuer an.

Die Zehn-Jahres-Frist für die Steuerbefreiung des Familienheims ist streng: Wer vor Ablauf auszieht – selbst aus gesundheitlichen Gründen –, riskiert die nachträgliche Besteuerung. Ausnahmen gelten nur bei Pflegebedürftigkeit.

Die 10-Jahres-Frist: Schenkung zu Lebzeiten

Wer vorausschauend plant, kann die Erbschaftssteuer durch eine Schenkung zu Lebzeiten erheblich reduzieren. Die Freibeträge für Schenkungen sind identisch mit denen der Erbschaftssteuer und erneuern sich alle zehn Jahre. Das bedeutet: Überträgt ein Elternteil eine Immobilie im Wert von 400.000 Euro an sein Kind, fällt bei rechtzeitiger Schenkung keine Steuer an. Wird dieselbe Immobilie zehn Jahre später nochmals im gleichen Wert übertragen, ist auch diese Übertragung steuerfrei.

In der Augsburger Praxis sehen wir häufig, dass Eltern ihren Kindern die Immobilie schenken, sich aber ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch vorbehalten. Der Nießbrauch mindert den steuerlichen Wert der Schenkung zusätzlich, was die steuerliche Belastung weiter senkt. Hier ist die Beratung durch einen erfahrenen Steuerberater oder Notar in Augsburg dringend empfohlen.

Erbengemeinschaft: Wenn mehrere Erben eine Immobilie teilen

Eine der häufigsten und zugleich schwierigsten Situationen entsteht, wenn mehrere Erben gemeinsam eine Immobilie erben. Die Erbengemeinschaft ist nach deutschem Recht eine Gesamthandsgemeinschaft – das heißt, alle Erben müssen gemeinsam handeln. Kein einzelner Erbe kann allein über die Immobilie verfügen, sie verkaufen oder vermieten.

In der Praxis führt das häufig zu Konflikten: Ein Erbe möchte verkaufen, ein anderer die Immobilie behalten, ein dritter hat kein Interesse und blockiert alle Entscheidungen. Die Auflösung einer Erbengemeinschaft ist deshalb oft ein langwieriger und emotionaler Prozess.

Lösungswege für die Erbengemeinschaft

Drei Optionen: Verkaufen, Vermieten oder Selbst nutzen

Wer eine Immobilie in Augsburg erbt, steht vor einer grundlegenden Entscheidung. Jede Option hat ihre Vor- und Nachteile, und die richtige Wahl hängt von der persönlichen Situation, dem Zustand der Immobilie und den finanziellen Zielen ab.

Option 1: Verkauf der geerbten Immobilie

Der Verkauf ist die sauberste Lösung, wenn kein Erbe die Immobilie selbst nutzen möchte oder kann. Der Erlös wird unter den Erben aufgeteilt, und alle Beteiligten können mit ihrem Anteil frei verfügen. Steuerlich ist zu beachten: Wurde die Immobilie vom Erblasser selbst genutzt, fällt bei einem Verkauf durch die Erben in der Regel keine Spekulationssteuer an – unabhängig von der Haltedauer. War die Immobilie vermietet, gilt die Zehn-Jahres-Frist: Nur wenn der Erblasser die Immobilie mehr als zehn Jahre besessen hat, ist der Verkaufsgewinn steuerfrei.

Option 2: Vermietung

Eine geerbte Immobilie zu vermieten kann eine attraktive Einnahmequelle sein – besonders in einem Markt wie Augsburg, wo die Mieten stabil sind und die Nachfrage hoch. Allerdings ist Vermietung auch mit Aufwand verbunden: Instandhaltung, Verwaltung, Mietersuche und steuerliche Erklärung der Mieteinnahmen. Zudem muss der energetische Zustand der Immobilie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, was bei älteren Erbimmobilien oft Investitionen erfordert.

Option 3: Selbstnutzung

Wer selbst in die geerbte Immobilie einzieht, profitiert von der bereits erwähnten Steuerbefreiung für das Familienheim. Zudem spart man sich Miete oder Kaufkosten für eine andere Immobilie. Allerdings passt das Elternhaus nicht immer zu den eigenen Bedürfnissen: Lage, Größe, Zustand und Grundriss müssen passen. Häufig ist eine umfassende Modernisierung nötig, um die Immobilie an heutige Standards anzupassen.

Bewertung der geerbten Immobilie

Unabhängig davon, welche Option Sie wählen: Eine professionelle Immobilienbewertung ist der erste und wichtigste Schritt. Das Finanzamt Augsburg-Stadt oder Augsburg-Land ermittelt den Verkehrswert der Immobilie für die Erbschaftssteuer anhand standardisierter Verfahren. Diese Werte weichen jedoch häufig vom tatsächlichen Marktwert ab – manchmal nach oben, manchmal nach unten.

Bei einer zu hohen Bewertung durch das Finanzamt können Sie ein Gegengutachten beauftragen. Wenn Sie verkaufen möchten, brauchen Sie ohnehin eine aktuelle Marktbewertung als Grundlage für den Angebotspreis. Und bei einer Auszahlung innerhalb der Erbengemeinschaft ist eine neutrale Bewertung die Basis für faire Verhandlungen.

Notar und Grundbuch in Augsburg

Nach einem Erbfall muss die Eigentumsänderung im Grundbuch eingetragen werden. Dafür benötigen die Erben einen Erbschein, der beim Nachlassgericht Augsburg beantragt wird, oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Die Grundbuchberichtigung ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall kostenfrei – danach fallen Gebühren an. Diesen Zeitrahmen sollten Erben unbedingt einhalten.

Für den Verkauf einer geerbten Immobilie ist ein Notar erforderlich. In Augsburg gibt es zahlreiche Notariate mit Erfahrung in Erbschaftsangelegenheiten. Wir empfehlen, einen Notar zu wählen, der sowohl erbrechtlich als auch immobilienrechtlich versiert ist, um alle Aspekte des Verkaufs rechtssicher abzuwickeln.

Häufige Fehler beim Immobilienerbe

Fazit: Professionelle Begleitung ist entscheidend

Eine geerbte Immobilie in Augsburg ist ein wertvolles Gut – aber auch eine Verantwortung, die schnelles und überlegtes Handeln erfordert. Die Kombination aus steuerlichen, rechtlichen und emotionalen Aspekten macht die Situation für viele Erben überwältigend. Unser Rat: Holen Sie sich frühzeitig professionelle Unterstützung. Ein Steuerberater klärt die steuerlichen Fragen, ein Notar die rechtlichen, und ein erfahrener Immobilienmakler hilft bei der Bewertung und – falls gewünscht – beim Verkauf.

Als lokaler Immobilienexperte in Augsburg begleiten wir Erben regelmäßig durch diesen Prozess. Von der ersten Bewertung über die Klärung der besten Option bis zum eventuellen Verkauf stehen wir Ihnen zur Seite – diskret, kompetent und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl für eine Situation, die weit mehr als nur Zahlen betrifft.

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