Notarkosten
Notarkosten beim Hauskauf in Augsburg: Berechnung 2026
Direkte Antwort: Die Notarkosten beim Hauskauf in Augsburg betragen 2026 etwa 1,0 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises. Zusammen mit den Grundbuchgebühren (ca. 0,5%) ergeben sich Gesamtkosten von 1,5 bis 2,0 Prozent. Bei einem Haus für 500.000 Euro sind das rund 7.500-10.000 Euro. Die Kosten sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundeseinheitlich festgelegt und nicht verhandelbar. Gezahlt werden sie vom Käufer, etwa 4-8 Wochen nach der notariellen Beurkundung.
Die Notarkosten gehören zu den Fixkosten beim Immobilienkauf in Augsburg. Viele Käufer unterschätzen sie, weil sie sich nur auf Grunderwerbsteuer und Maklerprovision konzentrieren. Dieser Artikel zeigt, wie sich die Notarkosten zusammensetzen und wie Sie sie für Ihre Finanzierung realistisch einkalkulieren.
Was genau macht der Notar beim Hauskauf?
Der Notar ist in Deutschland zwingend vorgeschrieben für jede Immobilientransaktion – der Gesetzgeber will damit die rechtliche Sicherheit und Unabhängigkeit gewährleisten. Seine Aufgaben sind:
- Erstellung des Kaufvertragsentwurfs nach Angaben beider Parteien.
- Prüfung des Grundbuchs auf Belastungen und Rechte Dritter.
- Beurkundung (Vorlesen des Vertrags und rechtliche Beratung beider Seiten).
- Eintragung der Auflassungsvormerkung ins Grundbuch.
- Organisation der Kaufpreiszahlung und Lastenfreistellung.
- Endgültige Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Beispielrechnung: 500.000 Euro Kaufpreis
| Position | Betrag |
|---|---|
| Kaufvertragsbeurkundung (2,0 Gebühr) | 1.870 € |
| Auflassungsvormerkung (0,5 Gebühr) | 467 € |
| Grundschuldbestellung (1,0 Gebühr, 400k Darlehen) | 785 € |
| Vollzugsgebühr (0,5 Gebühr) | 467 € |
| Betreuungsgebühr (0,5 Gebühr) | 467 € |
| Sonstige Auslagen & Pauschalen | 150 € |
| Zwischensumme netto | 4.206 € |
| 19% Umsatzsteuer | 799 € |
| Summe Notar (inkl. MwSt.) | 5.005 € |
| Grundbucheintragung (0,5 Geb.) | 935 € |
| Grundschuldeintragung (1,0 Geb.) | 785 € |
| GESAMT Notar + Grundbuch | ca. 6.725 € |
Wie berechnet sich die Notargebühr?
Die Gebühren sind nach dem GNotKG gestaffelt. Die Berechnung erfolgt über eine sogenannte Geschäftswerttabelle. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro beträgt die einfache Gebühr (1,0) 935 Euro. Die Kaufvertragsbeurkundung kostet das 2-fache (2,0 Gebühr) = 1.870 Euro. Zusätzliche Tätigkeiten werden mit Teilgebühren abgerechnet.
„Die Notarkosten sind gut vorhersehbar, weil sie gesetzlich festgelegt sind. Rechnen Sie bei der Finanzierungsplanung einfach mit 1,5% Notar- und Grundbuchkosten – dann sind Sie auf der sicheren Seite." — Dogan Dalgic, Immobilienberater Wörthbach Immobilien Augsburg
Alle Kaufnebenkosten in Augsburg im Überblick
| Kostenposition | Prozentsatz | Bei 500.000 € |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer Bayern | 3,5% | 17.500 € |
| Notarkosten | 1,0-1,5% | 5.000-7.500 € |
| Grundbuchgebühren | 0,5% | 2.500 € |
| Maklerprovision Käufer | 3,57% | 17.850 € |
| Summe Nebenkosten | ca. 8,5-10% | 42.850-45.350 € |
Wer wählt den Notar aus?
Da der Käufer die Kosten trägt, wählt traditionell er auch den Notar aus. In Augsburg gibt es rund 25 Notariate, die Immobilientransaktionen beurkunden. Die Wahl sollte nach Qualität und Erreichbarkeit erfolgen, nicht nach Preis – denn die Preise sind ohnehin gleich. Wir empfehlen unseren Augsburger Kunden gern Notare in zentraler Lage, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten.
Wann fallen die Notarkosten an?
Die Rechnung kommt in der Regel 4 bis 8 Wochen nach dem Beurkundungstermin. Das Zahlungsziel beträgt üblich 14 Tage. Die Grundbuchkosten werden separat vom Amtsgericht Augsburg gestellt, meist 8 bis 16 Wochen nach Antragstellung. Wichtig für die Finanzierungsplanung: Die Bank finanziert Notarkosten üblicherweise nicht mit – Sie brauchen also diese Summe zusätzlich zum Eigenkapital.
Eine realistische Gesamtkalkulation Ihrer Kaufnebenkosten erhalten Sie bei unserer kostenlosen Kaufberatung. Alle Maklerkosten im Detail finden Sie in einem separaten Beitrag. Aktuelle Kaufobjekte in Augsburg und die regionalen Marktpreise helfen bei der Planung.
Häufige Fragen zu Notarkosten in Augsburg
Sind Notarkosten steuerlich absetzbar?
Bei Selbstnutzung: nein. Bei Vermietung: ja, als Anschaffungsnebenkosten im Rahmen der Abschreibung (AfA). Bei Kapitalanlegern werden sie über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben.
Was passiert, wenn der Kauf platzt?
Bis zur Beurkundung: keine Notarkosten. Nach der Beurkundung: Der Kaufvertrag ist bindend. Bei Rücktritt durch eine Partei können Entwurfsgebühren (0,5-1,0 Gebühr) anfallen.
Kann ich den Notar bei mehreren Objekten wechseln?
Ja, grundsätzlich. Bei komplexen Eigentumswohnungsgemeinschaften kann der WEG-Notar Vorteile bei Kenntnis der Teilungserklärung haben.